Grund(ab)sicherung
Tritt der Fall ein, dass Sie zurzeit Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig selbst bestreiten können, können Sie finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Arbeitslosengeld II (ALG II) – beantragen. In Krefeld ist das Jobcenter zuständig für die Grundsicherung der Arbeitssuchenden. Auch die die Stadt Krefeld beantworet Ihre Fragen zur Grundabsicherung mit ...weiterlesen "Grund(ab)sicherung"